
Aktuelles zum Thema Corona:
Seit 16. April 2022 ist die 2. COVID-19-Basismaßnahmenverordnung in Kraft. Sie gilt vorläufig bis 8. Juli 2022.
Laut dieser sind PatientInnen, BesucherInnen und Begleitpersonen weiterhin verpflichtet, durchgehend eine Maske zu tragen.
Als Maske gelten FFP2-Masken ohne Ausatemventil oder Masken mit mindestens gleichwertig genormtem Standard.
Trotz Abschaffung der 3-G Nachweispflicht besteht weiterhin die Möglichkeit in begründeten Fällen einen 3G-Nachweis einzufordern.
Stand: 16. April 2022