
Aktuelles zum Thema Corona:
Laut der 5. Novelle zur geltenden 2. COVID-19-Basismaßnahmenverordnung gelten die akutellen Bestimmungen bis zum 30. April 2023.
Somit besteht weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht bei der Behandlung von Patienten in geschlossenen Räumen. Dies gilt auch für Begleitpersonen.
Stand: 1. März 2023