Kosten
In meiner Praxis für Osteopathie biete ich Termine für Erwachsene um 110,- Euro an. Termine für Kinder bis zwölf Jahren kosten 80,- Euro. Die Anzahl der nötigen Termine hängt von Ihren Beschwerden und Ihrem individuellen Heilungsverlauf ab.
Gibt es eine Rückerstattung
In den meisten Wahlarztversicherungen ist die Osteopathie im Leistungskatalog inbegriffen. Je nach Vertrag können Sie jährlich einen bestimmten Betrag oder eine bestimmte Anzahl an Behandlungen zur Rückerstattung einreichen. Für Details zu Ihrem persönlichen Vertrag kontaktieren Sie bitte Ihren Versicherungsfachmann.
Die SVS erstattet Ihren Versicherten ca. 17,- Euro pro Behandlung. Als Voraussetzungen für eine Erstattung benötigt man eine ärztliche Zuweisung. Auf dieser sind Ihre persönlichen Daten, eine Diangose, die Verordnung zur Osteopathie und die Anzahl der Behandlungen anzuführen.
ÖGK und BVAEB führen die Osteopathie nicht im Leistungskatalog. Daher ist von diesen Kassen derzeit keine Kostenrückerstattungen zu erwarten.
Für Informationen zur Rückerstattung bei den sonstigen Krankenkassen informieren sie sich bitte bei der zuständigen Erstattungsstelle.
Nach jeder Behandlung bekommen Sie eine Honorarnote. Diese können Sie zusammen mit der ärztlichen Verordnung bei Ihrer Kasse einreichen. Bei Zusatzversicherungen ist oft noch eine Bestätigung der Ablehnung durch die Krankenkasse nötig. Um eine solche Bestätigung zu erhalten, müssen Sie die Honorarnote erst bei der Krankenkasse einreichen. Von dort bekommen Sie die entsprechende Ablehnung. Danach übermitteln Sie die Verordnung, Honorarnote und die Ablehnung von Seiten der Krankenkasse an die Zusatzversicherung.
Diese Informationen gelten mit Stand 1. Jänner 2024. Da sich diese Bedingungen jederzeit ändern können, kann ich keine Gewähr für diese Informationen übernehmen. Im Zweifel informieren Sie sich bei Ihrem Versicherungsträger über den akutellen Stand.
Voraussetzung für eine Rückerstattung ist immer eine ärztliche Verordnung zur Osteopathie. Diese nehmen sie bitte zu Ihrem Ersttermin mit.
Für eine präventive Behandlung ist keine Verordnung notwendig.
Wie kann ich bezahlen
Osteopathie ist eine Privatleistung. Daher stelle ich nach jeder Behandlung eine Honorarnote. Diese können Sie entweder vor Ort bar bezahlen oder später mittels Überweisung von Ihrem Bankkonto begleichen. Bei Barzahlung erhalten Sie eine Zahlungsbestätigung. Wenn Sie die Überweisung bevorzugen bekommen Sie eine entsprechende Bestätigung von Ihrem Bankinstitut.
Stand: 13. Oktober 2020